Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Bitte lesen Sie die „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ sorgfältig durch.

1. Vertragsgegenstand
Diese Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Roswitha Rinderknecht (RR) für das von ihr angebotene Reisearrangement.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und RR kommt mit der vorbehaltslosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Sollten Sie die Reise für mehrere Personen buchen, so haben Sie für deren Vertragsverpflichtungen sowie Ihre eigenen einzustehen. Sie sind für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Passvorschriften selbst verantwortlich.

2.1. Pass/ Visum/ Impfungen
Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein. Ein Visum wird für Reisende aus der CH, A und D nicht verlangt. Impfungen siehe Website.

3. Preis
3.1. Reisekosten
Die Reisekosten richtet sich nach den Angaben auf der Website: www.roswitha-rinderknecht.ch. Erhöhen sich die Reisekosten, so können diese an Sie weitergegeben werden. Preisänderungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig bekannt gegeben.

3.2. Zahlungsbedingungen
Die Reise ist vollumfänglich vor Reiseantritt zu begleichen.
Nach einer Anzahlung von 2/3 des Reisepreises wird Ihre Anmeldung schriftlich bestätigt.
Der Restbetrag muss spätestens drei Wochen vor Abreise auf das Konto von RR eingegangen sein.

3.3 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, so ist der gesamte Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.

4. Haftung
4.1. Allgemeines
RR haftet nicht für Folgen, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen) Fehlern von Leistungsträgern, Streiks, Verspätungen oder Verschulden der Reiseteilnehmenden entstehen.
RR haftet nicht für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankungen, Sach- oder Vermögensschäden wenn diese nicht nachweislich von RR verschuldet worden sind.

4.2. Versicherungen
Eine Annulations-Versicherung sowie eine Krankenversicherung fürs Ausland sind obligatorisch. Der Nachweis muss vor Reisebeginn erbracht werden.
Bitte überprüfen Sie die Leistungen der eigenen Unfall- und Krankenversicherung.

4.3 Extra-Versicherungen
RR empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Gepäckversicherung.

5 Programmänderungen
Programmänderungen bleiben vorbehalten und werden nach Möglichkeit rechtzeitig bekannt gegeben.
5.1. Reiseverschiebung
Eine Reise kann verschoben werden, wenn Joao kurzfristig auf Reisen geht. Forderungen RR gegenüber können nicht geltend gemacht werden.

6. Annulationsbestimmungen
6.1. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annulieren), so müssen Sie RR in einem eingeschriebenen Brief den Grund Ihrer Absage bekannt geben. Das Eingangsdatum Ihres Briefes gilt für die Berechnungen der Annulationskosten.

6.2. Annulationskosten
44-35 Tage vor Reisebeginn
20% des Reisepreises
34-15 Tage vor Reisebeginn
40% des Reisepreises
14-8 Tage vor Reisebeginn
60% des Reisepreises
7 bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% des Reisepreises
Abreisetag: 100% des Reisepreises

6.3. Ersatz-Teilnehmer
Falls Sie die gebuchte Reise nicht antreten, können Sie jedoch einen Ersatztreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, die Vertragsdingungen zu übernehmen. RR erhebt in diesem Fall keine Änderungsgebühr. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises.

6.4. Reiseabbruch
Sollten Sie die Reise aus irgend einem Grund früher beenden als im Vertag unterschrieben, so erstattet Ihnen RR die Reisekosten nicht zurück.

7. Gruppenausschluss
Nichteinhaltung der vorgegebenen Verhaltensregeln vor Ort, kann einen Ausschluss aus der Gruppe nach sich ziehen. Finanzielle Forderungen können bei Fehlverhalten des Teilnehmers nicht geltend gemacht werden.

8. Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und RR ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Meilen/ Zürich.